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Der Bundestag hat am 2. Dezember 2022 das Jahressteuergesetz 2022 mit verschiedenen Änderungen verabschiedet. Auch der Bundesrat hat dem Gesetz in seiner letzten Sitzung für dieses Jahr noch seinen Segen gegeben. Zu den zuletzt noch aufgenommenen Änderungen gehören eine Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags um 30 Euro ab 2023 auf dann 1.230 Euro und Regelungen zur Besteuerung des finanziellen Vorteils aus der Übernahme der Dezember-Abschlagszahlungen für Gas und Wärme durch den Staat. Die Steuerpflicht trifft ausschließlich Steuerzahler mit höheren Einkommen, die auch den Solidaritätszuschlag zahlen müssen.
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