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Der Bundesrat hat inzwischen die neuen Sachbezugswerte für das Jahr 2021 beschlossen. Dabei werden die Werte an die Entwicklung der Verbraucherpreisindizes vom Juni 2019 bis Juni 2020 angepasst. Für Mahlzeiten beträgt der Anstieg 2,1 %, bei Unterkünften 1,0 %. Die Sachbezugswerte betragen in 2021 bundeseinheitlich für eine freie Unterkunft monatlich 237 Euro oder täglich 7,90 Euro; für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten kalendertäglich 8,77 Euro (2020: 8,60 Euro), davon entfallen 1,83 Euro auf ein Frühstück und je 3,47 Euro auf ein Mittag- oder Abendessen. Der monatliche Sachbezugswert beträgt 263 Euro (bisher 258 Euro; Frühstück 55 statt 54 Euro, Mittag- und Abendessen 104 statt 102 Euro).
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