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Mehrere Jahre ist es her, dass das Kassengesetz beschlossen wurde. Doch vielen Unternehmern wird erst jetzt bewusst, was die Regelungen genau für sie bedeuten. In den letzten Wochen vor dem Jahreswechsel ist vor allem um die Pflicht zur Ausgabe eines Kassenbons eine rege Diskussion entbrannt. Dieser muss ab 2020 erstellt werden, auch wenn der Kunde ihn nicht will. Praktikabilitäts-, Kosten- und Umweltbedenken zum Trotz hält die Regierung aber an der Bonpflicht unverändert fest. Der Wirtschaftsminister sprang zwar auf den Zug der Kritiker auf, wurde aber prompt von seinen Kollegen wieder zurückgepfiffen. Vorerst bleibt es daher nun bei der Bonpflicht, auch wenn der Bäckerverband zuletzt eine Ausnahmeregelung zumindest für Kleinstbeträge ins Gespräch gebracht hat.
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