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Während die Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Grundsteuerreform langsam Fortschritte macht, hat die Bundesregierung bereits konkrete Zahlen zum damit verbundenen Aufwand. Laut der Antwort auf eine Anfrage aus dem Bundestag müssen für die Umsetzung der Grundsteuerreform rund 30,9 Millionen wirtschaftliche Einheiten des allgemeinen Grundvermögens neu bewertet werden. Dazu kommen 4,4 Millionen weitere wirtschaftliche Einheiten im Bereich Land- und Forstwirtschaft sowie rund eine Million Fälle, in denen aufgrund der Anwendung der Ersatzbemessungsgrundlage kein Einheitswert vorliegt.
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