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Als sichere, vertrauliche und nachweisbare Alternative zur normalen E-Mail hat der Gesetzgeber das De-Mail-System eingeführt, das vor allem der Kommunikation mit öffentlichen Institutionen dienen sollte. Ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zeigt allerdings, dass das Ziel noch nicht erreicht ist. Laut dem Beschluss können Verfassungsbeschwerden nämlich nicht per De-Mail eingereicht werden, weil damit das Schriftformerfordernis des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes nicht erfüllt sei, demzufolge zwingend ein körperliches Schriftstück beim Gericht eingehen muss. Der Gesetzgeber habe bislang noch keine gesetzliche Regelung geschaffen, die eine Verfassungsbeschwerde per De-Mail ermöglichen würde.
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