Aktuelle Themen
Existenzgründerzuschüsse aus dem EXIST-Programm, die direkt an die Gesellschafter einer GbR gezahlt werden, sind keine Sonderbetriebseinnahmen. Das folgt für das Finanzgericht Münster schon aus der Tatsache, dass die Zuschüsse bei der Gesellschaft nicht zu einer Gewinnminderung geführt haben. Außerdem handelt es sich nicht um eine Vergütung durch die Gesellschaft, weil die Mittel von der jeweiligen Universität gewährt werden. Auch eine Zahlung der Sonderbetriebseinnahmen von dritter Seite schließt das Gericht aus, weil keine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis gegeben ist.
|
||