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Wie im Vorjahr bringt die jetzt in Kraft getretene aktualisierte Künstlersozialabgabe-Verordnung erfreuliche Nachrichten bei der Belastung durch die Künstlersozialabgabe: Im kommenden Jahr soll der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung gleich um 0,6 % sinken auf dann 4,2 %. Letztes Jahr betrug der Rückgang nur 0,4 %. Der deutliche Rückgang geht in erster Linie auf verstärkte Kontrollen durch die Deutsche Rentenversicherung und die daraus folgenden Mehreinnahmen zurück. Die Künstlersozialabgabe müssen alle Unternehmen abführen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten. Bemessungsgrundlage für die Künstlersozialabgabe sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.
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