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Schon seit Jahren wird über die Bewertung der Grundstücke bei der Grundsteuer gestritten. Sie erfolgt in Westdeutschland auf Grundlage der Einheitswerte von 1964 und von 1935 in den neuen Bundesländern, weshalb der Bundesfinanzhof schon vor Jahren eine Neuregelung eingefordert hatte. Die Finanzminister der Länder haben sich auf ihrem Jahrestreffen Anfang Juni nun mehrheitlich auf ein Modell für die Reform geeinigt. Lediglich Hamburg und Bayern scheren aus der Reihe. Bayern möchte, dass die Regelung der Grundsteuer den Ländern überlassen wird. Die angedachte Reform soll aufkommensneutral sein, auch wenn im Einzelfall die Grundsteuer deutlich höher oder niedriger ausfallen kann. Weil die Neubewertung der Immobilien mit viel Aufwand verbunden ist, wird es noch Jahre dauern, bis die Grundsteuerreform abgeschlossen ist.
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