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Im März hat sich der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus befasst. In seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat eine ganze Reihe von Korrekturen und Nachbesserungen. Die Liste umfasst sowohl verfahrensrechtliche Änderungen, die eine einfachere Handhabung und bessere Kontrolle der Zweckbindung ermöglichen sollen, als auch tatsächliche Nachbesserungen. So sollen unter anderem Eigentumswohnungen und Teileigentum sowie Wohnungsgenossenschaften ebenfalls in die Förderung mit einbezogen werden. Außerdem soll die Sonderabschreibung schon bei der Festsetzung von Vorauszahlungen berücksichtigt werden können, damit die Förderung möglichst früh beim Investor ankommt. Unterdessen hat der Bundestag die Beratung des Gesetzentwurfs vorerst abgesetzt, weil die Regierungskoalition noch Beratungsbedarf habe. Das Ziel der steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus will die Koalition zwar nicht aufgeben, man ist sich aber noch nicht einig über die konkreten Voraussetzungen bei den Anschaffungs- und Herstellungskosten. Daneben will die Koalition auch Regelungen zur Nachverdichtung in bereits bebauten Gebieten prüfen, und die SPD wünscht sich eine Begrenzung der Mietpreise für die geförderten Objekte. Wie lange die Beratungspause zu den offenen Fragen dauern wird, hat der Bundestag offen gelassen.
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