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Das Bundesfinanzministerium hat aktualisierte Taxonomien für die E-Bilanz veröffentlicht. Die neuen Taxonomien sind grundsätzlich für Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen. Es steht den Unternehmen aber auch frei, die neuen Taxonomien bereits für das Wirtschaftsjahr 2015 zu verwenden. Die Übermittlung mit diesen neuen Taxonomien wird für Testfälle voraussichtlich ab November 2015 und für Echtfälle ab Mai 2016 möglich sein.
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