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Der Bundesgerichtshof hat die Frage entschieden, ob auch ein Samenspender als biologischer Vater die rechtliche Vater-schaft eines anderen Mannes anfechten kann. Nach dem Urteil ist das grundsätzlich möglich, wenn nicht aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung aller Beteiligten von vornherein klar ist, dass ein anderer Mann rechtlicher Vater werden soll. Eigentlich steht die Anfechtung der Vaterschaft nach dem Gesetz nur dem Mann zu, der an Eides statt versichert, der Mutter in der Empfängniszeit "beigewohnt" zu haben. Aber auch wenn es bei der Samenspende keinen Geschlechtsverkehr gab, sei die Vorschrift sinngemäß anzuwenden, weil nur so der vom Bundesverfassungsgericht geforderte Zugang des biologischen Vaters zur rechtlichen Vaterschaft ermöglicht wird.
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