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Die Sanierung eines Gebäudes zeichnet sich dadurch aus, dass wesentliche Teile der Bausubstanz erhalten bleiben. Im Erhalten der wesentlichen Teile der Bausubstanz ist auch der Unterschied zur Herstellung zu sehen. Allenfalls wenn die Altteile bedeutungs- und wertmäßig untergeordnet erscheinen und die neuen Teile das Gebäude tiefgreifend umgestalten, erweitern und prägen, könnte auch eine Herstellung vorliegen. Alleine aus hohen Modernisierungsaufwendungen kann jedoch noch nicht auf die Annahme eines Neubaus geschlossen werden. Im Falle einer Sanierung sind höchstens 2500 DM jährlich als Eigenheimzulage zu gewähren.
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