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Wer erhebliche Steuerschulden hat, muss aufpassen: In diesem Fall dürfen die Behörden nämlich die Ausstellung eines neuen Reisepasses verweigern und einen vorhandenen Pass einziehen. Ein Steuerfluchtwille des Steuerschuldners liegt bereits vor, wenn er es an ernsthaften Bemühungen fehlen lässt, seine Steuerschulden zu begleichen, zugleich aber im Ausland verbleiben möchte, meint das Verwaltungsgericht Berlin. Im einen Fall hatte der Antragsteller Steuerschulden in Höhe von rund einer Million Euro, im anderen Fall waren es etwas mehr als 100.000 Euro.
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