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Auch wenn einiges für die Logik spricht, dass ein parkendes Fahrzeug ohne Umweltplakette diese Plakette auch nicht besaß, als es der Fahrer dort abgestellt hatte, gilt: Eine Ordnungswidrigkeit begeht nur, wer mit seinem Auto ohne die vorgeschriebene Plakette fährt, nicht aber, wer es ohne die Plakette parkt. Zwar kam das Amtsgericht Bremen zum gleichen logischen Ergebnis, nämlich dass das Auto irgendwie dorthin gekommen sein muss. Trotzdem kann keine rückwirkende Verfolgung des vorherigen Verstoßes aufgenommen werden, wenn das Auto bereits parkend vorgefunden wird. Und wer im Übrigen ordnungsgemäß parkt, hat auch bis zum Losfahren nichts mehr zu befürchten.
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