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Dass der Hund die Hausaufgaben gefressen hat, mag mancher Lehrer noch unbesehen glauben. Wenn aber die Katze einen Geldschein gefressen haben soll, muss schon mehr da sein als die bloße Behauptung. Denn ein jeder kann sich von der Bundesbank beschädigte Banknoten ersetzen lassen. Voraussetzung ist allerdings, dass entweder mindestens 50 % des Geldscheins noch vorhanden sind, oder dass der Besitzer nachweisen kann, dass die fehlenden Teile vernichtet wurden. Das gilt unverändert auch dann, wenn die Katze den fehlenden Teil gefressen haben soll, entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt. Der Tierhalter hätte eben auf die unverdaulichen Reste warten müssen. Schließlich sei sonst nicht auszuschließen, dass die Katze den fehlenden Teil nur weggetragen habe und er später wieder für einen Ersatzanspruch vorgelegt werde. Zweifel an der Geschichte kamen den Richtern auch durch die Feststellung der Bundesbank, dass die vorgelegten Teile von mindestens zwei verschiedenen Geldscheinen stammen müssen.
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