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Mit dem geschäftsmäßigen Anbieten von neuwertigen Büchern unterliegen auch Privatpersonen der Buchpreisbindung und dürfen somit keine Angebote unter dem geltenden Verlagspreis machen. Ein solches geschäftsmäßiges Anbieten liegt nach einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zumindest dann vor, wenn innerhalb von sechs Wochen vierzig Bücher oder mehr angeboten werden. Auf eine Gewinnerzielungsabsicht oder gar einen erzielten Gewinn kommt es dabei nicht an. Nur bei geschenkten Büchern ist ein Verkauf unterhalb des geltenden Buchpreises zulässig, wobei dies der Verkäufer nachweisen können muss.
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