Aktuelle Themen
Die Länderfinanzbehörden haben jetzt erläutert, unter welchen Umständen Leasing- und Factoringunternehmen vom Gewerbesteuerprivileg für Finanzdienstleister Gebrauch machen können. Die Vorgaben sind jedoch kompliziert und erfordern ggf. Umstrukturierungen.
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