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Den Basiszinssatz, der für das vereinfachte Ertragswertverfahren nach dem neuen Bewertungsrecht im Jahr 2009 anzuwenden ist, hatte das Bundesfinanzministerium bereits Anfang Januar bekanntgegeben und auf 3,61 % festgesetzt. Für den Fall, dass ein Erbe die Anwendung des neuen Rechts für einen Erbfall in den letzten beiden Jahren beantragt, hat das Ministerium nun auch den Basiszinssatz für diese Jahre festgelegt. Er beträgt für 2007 4,02 % und für 2008 4,58 %.
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