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Vermieter dürfen zwar nach durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen die angefallenen Kosten durch Mieterhöhungen umlegen. Dabei müssen sie allerdings nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs die Notwendigkeit der jeweiligen Maßnahme im Auge haben. Denn für unzweckmäßige, unnötige oder überhöhte Aufwendungen muss der Mieter nicht aufkommen - hier trägt der Vermieter das Amortisationsrisiko.
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