Private Rechtsgeschäfte
Bei einem Kauf auf einer Verbrauchermesse hat der Verbraucher kein Wiederrufsrecht wie es bei Haustürgeschäften üblich ist.
Hat sich eine Bank zur Eröffnung eines "Girokontos für jedermann" verpflichtet, kann die Kontoeröffnung nicht allein wegen geringer Einkünfte abgelehnt werden.
Ein Gebrauchtwagen-Händler darf bei den Verkaufsverhandlungen einen Unfall am Kaufobjekt nicht durch entsprechende allgemeine Angaben bagatellisieren.
Ein Makler kann nur dann eine Provision verlangen, wenn er gegenüber dem Auftraggeber den Namen und die Adresse des späteren Geschäftspartners offenbart hat.
Beteiligt sich ein Verbraucher an einem geschlossenen Immobilienfonds, so kann er den Beitritt rechtswirksam widerrufen, wenn ihn der Anlagevermittler in einer Art Haustürgeschäft besucht hat.
Besteht bei einem Kauf Streit darüber, ob der Kaufpreis wirklich bezahlt wurde, obliegt es dem Verkäufer, die fehlende Entrichtung nachzuweisen.
Verursacht der Reiter eines Pferdes durch sein eigenes Verhalten einen Unfall, kann er unter Umständen gegen den Halter des Pferdes keine Ansprüche geltend machen.
Bei einer Höchstbetragsbürgschaft ist eine Vertragsklausel unwirksam, nach der zusätzliche Kosten auch über dem Höchstbetrag der Bürgschaft unterfallen.
Verbraucher haben auf Messen unabhängig von deren Unterhaltungsprogramm keine Rechte aus den gesetzlichen Regelungen über Haustürgeschäfte.
Schließt ein Vertreter einen Verbraucherkreditvertrag ab, so ist der Vertrag auch dann wirksam, wenn die der Stellvertretung zugrunde liegende Vollmacht nicht die für den Kreditvertrag geforderten Mindestangaben über die Kreditbedingungen enthält.
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