Internet und Telekommunikation
eMails im Postfach unterliegen den Vorschriften für die Postbeschlagnahme.
Wer in übermäßigem Maße die Seite eines Wettbewerbers aufruft, muss mit einer vorübergehenden Zugangssperre rechnen.
Wenn die Versandkosten über einen eindeutigen Link eingesehen werden können, ist dies ausreichend.
Der Nachweis, dass sich auf dem eigenen Rechner ein Trojaner-Programm eingenistet hat, kann den Anscheinsbeweis der Richtigkeit einer Telefonrechnung nicht erschüttern.
Die DENIC muss keine allein aus Ziffern bestehende Second-Level-Domain registrieren.
Wer in einem Internet-Forum seine gewerbliche Webseite bewirbt, muss bereits dort ein vollständiges Impressum vorhalten.
Privatpersonen dürfen keine Domain für sich registrieren lassen, die aus dem Namen eines Staates besteht.
Für die Benotung von Lehrern im Internet gelten ähnliche Regeln wie für eine Benotung in einer Schülerzeitung.
Für die obligatorischen Widerrufsbelehrungen bei Fernabsatzverträgen liegen jetzt die neuen gesetzlichen Muster vor.
Die Finanzverwaltung überwacht täglich viele tausend Transaktionen im Internet, um Händler aufzuspüren, die keine Umsatzsteuer abführen.
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