blue5x5trans.gif (58 Byte)
Aktuelle Themen

Erbschaft und Schenkung

Eine Erbengemeinschaft kann zur Steuerersparnis ihre Miteinkünfte auf einen einzelnen Miterben verlagern.
Das am 28. Dezember 1996 in Kraft getretene Erbschaftssteuerrecht gilt rückwirkend auch für Erbschaften und Schenkungen ab dem 1. Januar 1996.
Noch in diesem Jahr will das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer entscheiden.
Über den wahren Wert eines Grundstücks gibt es immer wieder Streit zwischen Erben und dem Finanzamt.
Die ursprünglich für den Jahreswechsel geplante Reform des Erbschaftsteuerrechts ist vorerst vom Tisch. Mit der angekündigten Reform ist nun frühestens Anfang 2006 zu rechnen.
Ein Alkoholabhängiger kann testierunfähig sein, wodurch sein Testament nichtig ist.
Ging ein Betrieb innerhalb von fünf Jahren nach dem Erbfall in die Insolvenz, führte dies nach der bisherigen Rechtsprechung dazu, dass die Vergünstigungen bei der Erbschaftsteuer rückwirkend entfielen. Diesen Grundsatz stellt der Bundesfinanzhof nun in Frage.
Ein Testamentsvollstrecker kann nicht durch das Nachlassgericht kontrolliert oder mit einem Zwangsgeld bedroht werden.
Soll der Träger eines Pflegeheims Erbe werden, darf die Heimleitung davon nichts wissen.
Die mittelbare Schenkung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft wird nur steuerlich begünstigt, wenn der Schenker am Nennkapital der Gesellschaft zu mehr als einem Viertel beteiligt ist.

« Neuere Artikel Ältere Artikel »

Übersicht - Eine Seite zurück

 

Seitenanfang