Erbschaft und Schenkung

Umfang der Erbschaftsteuerbefreiung eines Familienheims
Die Erbschaftsteuerbefreiung eines Familienheims umfasst nur eine angemessene Grundstückfläche, wenn das Gebäude auf einem besonders großen Grundstück steht.
In 2022 deutlich weniger Vermögen vererbt und verschenkt
Im Jahr 2022 hat sich der Wert des verschenkten Betriebsvermögens mehr als halbiert, während vor allem Immobilienschenkungen zugenommen haben.
Frist zur Selbstnutzung eines geerbten Familienheims
Dauert der Beginn der Selbstnutzung eines geerbten Familienheims länger als sechs Monate, hat der Erbe trotzdem Anspruch auf die Erbschaftsteuerbegünstigung, wenn er unverzüglich den Entschluss zur Selbstnutzung gefasst und mit den notwendigen Maßnahmen begonnen hat.
Erbengemeinschaft kann neben einer GbR bestehen
Wenn die Miterben einer Erbengemeinschaft eine GbR bilden, kann diese neben der Erbengemeinschaft bestehen und unabhängig davon steuerlich veranlagt werden.
Erwerb durch ausländisches Vermächtnis erbschaftsteuerfrei
Für ein ausländisches Vermächtnis zugunsten eines ebenfalls ausländischen Empfängers über eine deutsche Immobilie fällt keine Erbschaftsteuer an.
Höhere Erbschaftsteuer für Immobilien?
Im Jahressteuergesetz 2022 sind auch Änderungen im Bewertungsrecht enthalten, die zu einer höheren Erbschaftsteuerbelastung für Immobilien führen können.
Beendigung der Selbstnutzung eines geerbten Familienheims
Die Steuerfreiheit für ein geerbtes Familienheim entfällt nur dann nicht, wenn das Ende der Selbstnutzung innerhalb der Zehnjahresfrist auf objektiv zwingenden Gründen basiert.
Erbschaftsteuerbegünstigung für eine angrenzende Wohnung
Die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim umfasst auch eine angrenzende Wohnung, die mit der bereits selbst genutzten Wohnung verbunden wird.
Vorfälligkeitsentschädigung ist keine Nachlassverbindlichkeit
Eine Vorfälligkeitsentschädigung für Darlehen des Erblassers gehört mindestens zum Großteil zu den nicht als Nachlassverbindlichkeit abziehbaren Kosten der Nachlassverwaltung.
Vermächtnisinhalt entscheidet über Höhe der Erbschaftsteuer
Entscheidend für die Anwendung erbschaftsteuerlicher Begünstigungsregelungen ist der Inhalt eines Vermächtnisses, nicht die tatsächliche Leistung durch den Erben zur Erfüllung des Vermächtnisses.

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