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GmbH-RatgeberSteuerliche Behandlung von Nur-PensionenDas Bundesfinanzministerium hat endlich ausführlich zur steuerlichen Behandlung von Nur-Pensionen Stellung genommen, die mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft vereinbart sind. ...mehr... Nutzungsrechte sind einlagefähigObligatorische Nutzungsrechte können zulässige Sacheinlagen sein, wenn sie einen wirtschaftlichen Wert haben. ...mehr... Kostenübernahme für Geburtstagsfeier des Gesellschafter-GeschäftsführersDie Kostenübernahme für die Geburtstagsfeier des Gesellschafter-Geschäftsführers durch die GmbH ist eine verdeckte Gewinnausschüttung. ...mehr... Schnellere und billigere HandelsregistereintragungenDurch eine Gesetzesänderung erfolgen Eintragungen im Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister seit dem 1. Dezember 2004 nicht nur schneller, sondern meist auch günstiger. ...mehr... Geänderte Meldepflicht für Gesellschafter-GeschäftsführerGeschäftsführende Gesellschafter einer GmbH müssen zukünftig in der Meldung zur Sozialversicherung gesondert ausgewiesen werden. ...mehr... Sofortiger Steuerabzug für GewinnausschüttungenAb 2005 muss die GmbH die Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen sofort an das Finanzamt zahlen. ...mehr... Geschäftsführerhaftung bei interner ZuständigkeitsvereinbarungTrotz einer abweichenden internen Zuständigkeitsvereinbarung haften alle Geschäftsführer für Steuerschulden einer GmbH. ...mehr... Bezüge eines Gesellschafter-GeschäftsführersIn die Tantiemenberechnung eines Gesellschafter-Geschäftsführers sind auch bestehende Verlustvorträge einzubeziehen, denn andernfalls droht eine verdeckte Gewinnausschüttung. ...mehr... Gesellschafterausschluss erfordert Dreiviertel-MehrheitEin Gesellschafter einer GmbH kann, wenn keine anders lautenden vertraglichen Regelungen vorliegen, nur mit einer Dreiviertel-Mehrheit aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. ...mehr... Zinslose Abschlagszahlung auf GewinntantiemeEine zinslose gewährte Abschlagszahlung auf eine Gewinntantieme an die Gesellschafter-Geschäftsführer ist keine verdeckte Gewinnausschüttung, soweit dazu eine klare Vereinbarung existiert. ...mehr...
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