Maler- und Tapezierarbeiten an Innenwänden sind keine hauswirtschaftlichen Tätigkeiten und damit nur als Handwerkerleistung steuerlich begünstigt. weiter
Mehrere offene Fragen zum anschaffungsnahen Aufwand beantwortet die Finanzverwaltung jetzt, hauptsächlich zur Aufteilung und zeitlichen Zuordnung einzelner Maßnahmen. weiter
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz stimmt der Finanzverwaltung zu, dass die höhere Steuerermäßigung für Handwerksleistungen erst ab dem Jahr 2009 gilt. weiter