Ein Bausachverständiger für Bodenbeläge, der sich seine Kenntnisse selbst angeeignet hat, ist kein Freiberufler und damit gewerbesteuerpflichtig. weiter
Die für einen Investitionsabzugsbetrag notwendige Dokumentation der Investitionsabsicht kann auch noch im Einspruchs- oder Klageverfahren nachgewiesen werden. weiter
Das Niedersächsische Finanzgericht interpretiert das Steuerrecht unternehmerfreundlich und macht den Zinsbeginn vom Zeitpunkt der Auflösung des Investitionsabzugsbetrags abhängig. weiter
Die Bundesagentur darf die freiwillige Arbeitslosenversicherung auch ohne weitere Mahnung beenden, wenn die Beiträge mehr als drei Monate überfällig sind. weiter
Ein Unternehmer, der noch keine Steuernummer erhalten hat, muss diese notfalls gerichtlich einklagen, anstatt das Aktenzeichen des Finanzamts als Steuernummer in der Rechnung auszuweisen. weiter
Wurde die Investition schon vor Abgabe der Steuererklärung durchgeführt, ist die nachträgliche Geltendmachung des Investitionsabzugsbetrags im Einspruchs- oder Klageverfahren nicht mehr möglich. weiter