>>> Beschluss des VG Berlin zur Vorratsdatenspeicherung <<<
Das VG Berlin hat auf Antrag eines Webhosting-Providers per
einstweiliger Anordnung für diesen vorläufig die Speicherpflicht
von Vorratsdaten ausgesetzt. Das VG Berlin begründet diese
Entscheidung damit, dass es die entschädigungslose Pflicht die zur
Vorratsdatenspeicherung notwendigen Einrichtungen zu implementieren
für möglicherweise verfassungswidrig hält.