>>> Beschluss des VG Berlin zur Vorratsdatenspeicherung <<<

Das VG Berlin hat auf Antrag eines Webhosting-Providers per einstweiliger Anordnung für diesen vorläufig die Speicherpflicht von Vorratsdaten ausgesetzt. Das VG Berlin begründet diese Entscheidung damit, dass es die entschädigungslose Pflicht die zur Vorratsdatenspeicherung notwendigen Einrichtungen zu implementieren für möglicherweise verfassungswidrig hält.
Beschluss VG Berlin v. 15.01.2009 (Entscheidung im Volltext als PDF)


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