Personal, Arbeit und Soziales

Nachzahlung an die Künstlersozialkasse droht
Seit dem 1. Juli 2007 prüft die Rentenversicherung die Beitragspflicht zur Künstlersozialkasse, an die auch Auftraggeber freischaffender kreativer Berufe Beiträge zahlen müssen.
Sonderzahlungen im Konzernverbund sind keine Trinkgelder
Im Konzernverbund besteht kein gast- oder kundenähnliches Dienstleistungsverhältnis, womit Sonderzahlungen an Arbeitnehmer nicht als Trinkgelder steuerfrei sein können.
Verzicht auf Schadensersatz nach alkoholbedingtem Unfall
Verzichtet der Arbeitgeber nach einem alkoholbedingten Unfall auf Schadensersatz für den zerstörten Dienstwagen, so führt dies zu steuerpflichtigem Arbeitslohn.
Parkplatzgestellung an Mitarbeiter bleibt steuerfrei
Trotz eines anderslautenden Urteils bleibt die Finanzverwaltung dabei, dass die Parkplatzgestellung an Mitarbeiter steuerfrei ist.
Bilanzsteuerliche Behandlung von Altersteilzeit im Blockmodell
Das Bundesfinanzministerium hat sich bei der bilanzsteuerlichen Berücksichtigung von Altersteilzeitvereinbarungen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs angeschlossen.
Verbilligte Leasingkonditionen führen zu Arbeitslohn
Nicht nur Personalrabatt, auch verbilligte Leasingkonditionen für die Arbeitnehmer eines Kfz-Händlers führen zu einem gelwerten Vorteil, der als Arbeitslohn gilt.
Rückstellung für Jubiläumsleistungen
Eine Rückstellung für Jubiläumsleistungen kann auch dann gebildet werden, wenn sich der Dienstberechtigte nicht rechtsverbindlich, unwiderruflich und vorbehaltlos zu der Leistung verpflichtet hat.
Leistungen aus einer betrieblichen Gruppenunfallversicherung sind kein Arbeitslohn
Leistungen, die Ihr Arbeitnehmer aus einer betrieblichen Gruppenunfallversicherung wegen eines Unfalls im privaten Bereich erhält, sind kein steuerpflichtiger Arbeitslohn.
Keine 1 %-Regelung bei Ausschluss der privaten Nutzung
Die 1 %-Regelung kommt nicht zur Anwendung, wenn Sie glaubhaft darlegen können, dass eine Privatnutzung ausgeschlossen ist.
Unentgeltliche Verpflegung von Arbeitnehmern
Die unentgeltliche Verpflegung von Arbeitnehmern kann ausnahmsweise auch im ganz überwiegend betrieblichen Interesse liegen und ist dann kein steuerpflichtiger Sachbezug.

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