Steuern und Abgaben

Fleißiger eBay-Verkäufer ist ein Unternehmer
Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass der Verkauf vieler Objekte über eBay auch als Privatanbieter eine nachhaltige umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit sein kann.
Elektronische Rechnungen ohne Signatur
Das Bundesfinanzministerium erläutert erstmals verbindlich die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug aus elektronischen Rechnungen ohne qualifizierte Signatur.
Umsatzsteuer bei Snackbars und Imbissständen
Zumindest in eindeutigen Fällen will die Finanzverwaltung die neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum ermäßigten Umsatzsteuersatz auf Snacks schon anwenden.
E-Bilanz kommt wie geplant
Beim Projekt "E-Bilanz" ist keine weitere Verschiebung geplant - spätestens ab 2013 sind alle Unternehmen betroffen.
Zusammenveranlagung von eingetragenen Lebenspartnern
Obwohl der Bundesfinanzhof seine Bedenken zur Verfassungsmäßigkeit hat, ist er nicht von einer Verfassungswidrigkeit des geltenden Rechts überzeugt und hat daher eingetragenen Lebenspartnern vorerst keinen Splittingtarif gewährt.
Längere Übergangsfrist und geplante Erleichterungen bei der Gelangensbestätigung
Statt der geplanten Erleichterungen zur Gelangensbestätigung hat das Bundesfinanzministerium ein Schreiben veröffentlicht, das vorerst weiter den Belegnachweis nach altem Recht zulässt.
Steuerabzug von Strafverteidigungskosten
Nur wenn eine Straftat ausschließlich und unmittelbar mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängt, kommt ein Steuerabzug als Werbungskosten für die Strafverteidigungskosten überhaupt in Frage.
Steuerliche Behandlung von Erstattungszinsen
Ob Erstattungszinsen wirklich steuerpflichtig sind, ist nach wie vor unklar, sodass ein Einspruch in jedem Fall lohnen kann.
Splittingtarif für eingetragene Lebenspartner?
Mehrere Finanzgerichte und Finanzämter gewähren wegen verfassungsrechtlicher Bedenken auch eingetragenen Lebenspartnern zumindest vorläufig den Splittingtarif.
Steuerfreie Überlassung von Software
Eine rückwirkende Gesetzesänderung sorgt dafür, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern nun auch Software, Smartphones und Tablet-PCs steuerfrei überlassen können.

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