Beitragsbemessungsgrenzen 2020

Die neuen Eckwerte für die Sozialversicherung in 2020 stehen fest.

Zum 1. Januar 2020 werden die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung und andere Sozialversicherungswerte wieder wie jedes Jahr an die Lohnentwicklung im vorangegangenen Jahr angepasst. Die neuen Eckwerte basieren auf einer durchschnittlichen Lohnsteigerung von 3,12 %, wobei Ostdeutschland erneut eine etwas stärkere Anhebung erfährt als Westdeutschland.



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