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Inoffizielles Jahressteuergesetz vorm Abschluss

Das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz enthält eine Vielzahl von Gesetzesänderungen im Steuerrecht.

Am 27. Oktober 2011 hat der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften verabschiedet, mit dem in erster Linie die Beitreibungsrichtlinie der EU umgesetzt werden soll. Daneben sind im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens jedoch auch immer mehr steuerliche Änderungen in das Gesetz aufgenommen worden. Das Gesetz wird daher mittlerweile zumindest inoffiziell immer häufiger als "Jahressteuergesetz 2011" bezeichnet.

In den meisten Fällen handelt es sich bei den geplanten Änderungen um kleinere Korrekturen im Steuerrecht, die nur wenige Steuerpflichtige betreffen oder zumindest ohne große praktische Auswirkung bleiben. Hier ist ein Überblick über die wesentlichen Änderungen im Gesetz, die von allgemeinem Interesse sind:

  • Ausbildungskosten: Das erfreuliche Urteil des Bundesfinanzhofs zur Abziehbarkeit der Kosten einer Berufsausbildung wird durch eine als "Klarstellung" bezeichnete Gesetzesänderung rückwirkend ab 2004 ausgehebelt. Im Gegenzug wird der maximale Sonderausgabenabzug für Ausbildungskosten ab 2012 von 4.000 auf 6.000 Euro angehoben.

  • Riester-Rente: Wer unbeabsichtigt die Zahlung des Eigenbeitrags für die Riester-Rente versäumt hat, erhält die Möglichkeit, den Eigenbeitrag nachzuzahlen und sich damit die staatliche Zulage zu sichern. Das betrifft insbesondere nicht berufstätige Ehepartner, die die Riester-Zulage bisher auch ohne Eigenbeitrag erhalten haben. Nach der Geburt eines Kindes zahlt aber der Staat für drei Jahre Rentenversicherungsbeiträge, wodurch der Ehepartner Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung wird und damit von der mittelbaren in die unmittelbare Zulagenberechtigung wechselt. Ab 2012 muss dann jeder Riester-Sparer unabhängig vom Zulagestatus einen Eigenbeitrag von mindestens 60 Euro im Jahr - also fünf Euro pro Monat - auf seinen Vertrag einzahlen, um die volle Zulage zu erhalten. Damit soll die Rückforderung von Zulagen wegen eines Statuswechsels für die Zukunft vermieden werden.

  • Kindergeld: Der Katalog der Freiwilligendienste beim Kindergeld wird ab 2011 um den neuen Bundesfreiwilligendienst und um den Internationalen Jugendfreiwilligendienst erweitert. Dann besteht auch für die Kinder ein Kindergeldanspruch, die einen dieser neuen Dienste leisten.

  • Altersversorgung: Die Übertragung von Anrechten auf Altersversorgung - beispielsweise von einem Riester-Vertrag auf einen anderen oder zwischen Verträgen der betrieblichen Altersversorgung - wird steuerneutral möglich.

  • Lohnsteuerabzug: Die lohnsteuerlichen Verfahrensvorschriften werden an das neue elektronische Verfahren (ELStAM) angepasst. Außerdem werden die für 2011 geltenden Übergangsregelungen aufgehoben, die angesichts der Verzögerung des ELStAM-Starts wohl noch etwas länger als ursprünglich geplant zur Anwendung kommen müssen.

  • Abgeltungsteuer: Für Kapitalerträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen, wird ein automatisches Verfahren für den Abzug der Kirchensteuer eingeführt. Die Banken sollen ab 2013 beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) anhand der Steueridentnummer des Kapitalanlegers dessen Kirchensteuerpflicht abfragen können und dann die Kirchensteuer automatisch einbehalten. Ein Anleger kann beim BZSt allerdings der Übermittlung seiner Religionszugehörigkeit an die Banken widersprechen.

  • Sanierungsklausel: Die Sanierungsklausel, die auf Druck der EU-Kommission ursprünglich komplett gestrichen werden sollte, wird nun nur suspendiert. Falls die Kommission eine gegenteilige Entscheidung trifft oder der Europäische Gerichtshof feststellt, dass die Sanierungsklausel zulässig ist, soll sie wieder in Kraft treten können.

  • Veranstaltungsleistungen: Rückwirkend zum 1. Juli 2011 sollen Veranstaltungsleistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen, die im Drittland stattfinden, grundsätzlich als im Drittlandsgebiet ausgeführt gelten.

  • Bewertungsrecht: Es erfolgen verschiedene Korrekturen im Bewertungsgesetz, unter anderem zur Vermeidung von Besteuerungslücken wenn Bodenrichtwerte fehlen.

  • Schenkungen: Mehrere Änderungen betreffen Schenkungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Kapitalgesellschaften. Unter anderem wird eine Besteuerungslücke geschlossen, indem eine überproportionale Einlage eines Gesellschafters, durch die auch der Wert der Anteile der anderen Gesellschafter steigt, einer direkten Schenkung an die anderen Gesellschafter gleichgestellt wird.

  • Erbschaftsteuer: Haben sowohl der Erblasser als auch der Erbe (oder Schenker und Beschenkter) ihren Wohnsitz nicht in Deutschland, unterliegen sie nur der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht. In diesem Fall unterliegt nur das in Deutschland belegene Immobilien- und Betriebsvermögen der Steuerpflicht, übriges Vermögen bleibt steuerfrei. Dafür beträgt der Freibetrag in diesem Fall allerdings auch nur 2.000 Euro. Nach Auffassung der EU-Kommission sind diese Bestimmungen diskriminierend und stellen eine ungerechtfertigte Beschränkung des freien Kapitalverkehrs dar. Erben aus den EU-Staaten erhalten in solchen Fällen daher zukünftig die Möglichkeit, die unbeschränkte Steuerpflicht zu beantragen. Dann haben sie zwar Anspruch auf den normalen Freibetrag von bis zu 500.000 Euro, müssen aber im Gegenzug das gesamte Erbe versteuern.


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