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Erbauseinandersetzung als Nachlassverbindlichkeit
Auch Kosten der Grundstücksbewertung sind als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig.
Kosten für die Erbauseinandersetzung sind als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig. Dass dazu auch die Kosten für die Bewertung der im Nachlass enthaltenen Grundstücke durch Sachverständige gehören, hat der Bundesfinanzhof bestätigt.