Aktuelles
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Selbständige und Unternehmer
Viele Steuervorteile für Elektromobilität und umweltfreundliche Verkehrsmittel werden verlängert oder ausgeweitet.
In einem konzerninternen Cash-Pool ist ausnahmsweise unter bestimmten Voraussetzungen eine Verrechnung von Schuldzinsen vor der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung möglich.
Liegt der Wert eines Rechnungsabgrenzungspostens unterhalb der GWG-Grenze, kann auf eine aktive oder passive Rechnungsabgrenzung verzichtet werden.
Ein Dienstwagen für den als Minijobber angestellten Ehegatten hält dem Fremdvergleich nicht stand und wird daher vom Finanzamt nicht anerkannt.
Die Finanzverwaltung rudert zurück und will bei deutschen Unternehmen keine Quellensteuer mehr auf Onlinewerbung über ausländische Anbieter einfordern.
Für die 1 %-Regelung ist immer der Preis anzusetzen, zu dem das Fahrzeug Privatkunden angeboten wird, auch wenn der Hersteller bestimmten Branchen Sonderkonditionen gewährt.
Nur in Ausnahmefällen erfüllt die Miete für einen Messestand die Voraussetzungen für die gewerbesteuerliche Hinzurechnung.
Der Bundesfinanzminister hat angekündigt, die derzeit bis 2021 befristete Förderung für Elektro-Dienstwagen deutlich verlängern zu wollen.
Die bilanzsteuerliche Behandlung von Minder- oder Mehrrücknahmen von Pfandgut richtet sich künftig allein nach den Grundsätzen, die der Bundesfinanzhof aufgestellt hat.
Die Finanzverwaltung hat Details zur Zuordnung regelmäßig wiederkehrender Ausgaben klargestellt.