Die Finanzverwaltung hat nochmals klargestellt, wie Steuerschulden und -erstattungsansprüche im Sterbejahr des Erblassers behandelt werden und sich für die Erben auswirken.weiter »
Die Finanzverwaltung hat die Auffassung der Rechtsprechung übernommen: Die Übertragung eines Grundstücks zur Erfüllung einer Pflichtteilsschuld ist ein entgeltliches Rechtsgeschäft.weiter »
Der Nachversteuerungstatbestand erfasst auch die Auflösung der Kapitalgesellschaft innerhalb der Behaltensfrist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens.weiter »
Bei Streitigkeiten über Gründstückswerte für die Erbschaft- und Schenkungsteuer hat der Bundesfinanzhof Regeln für die Ermittlung des Streitwertes aufgestellt.weiter »
Da die Erbschaftsteuer nicht den Sollertrag eines Vermögens besteuert, kann sich ein Steuerzahler auch nicht auf den Halbteilungsgrundsatz berufen.weiter »