Wenn Sie keine neuen Freistellungsaufträge für das kommende Jahr stellen, werden die bisherigen Aufträge automatisch mit 56,37 % ihres bisherigen Freistellungsbetrages berücksichtigt.weiter »
Zu den Änderungen, die alle Steuerzahler betreffen, gehören Steuererhöhungen bei der Umsatz-, Versicherungs- und Einkommensteuer sowie die neue Steuer auf Biokraftstoffe.weiter »
Für die Steuerfreiheit von Zinsen aus ausländischen Lebensversicherung ist es nicht notwendig, dass die Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug für Versicherungsbeiträge erfüllt sind.weiter »
Nachdem ein Gericht zur Vermögensübertragung auf eine Stiftung liechtensteinischen Rechts anders entschied als dies die Regelungen zum Steueramnestiegesetz vorsahen, hat die Finanzverwaltung Stellung zu diesem Urteil genommen.weiter »