Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder
Aufwendungen für Unterbringung eines Angehörigen
(Stand: 28.5.04)
Aufwendungen für die Unterbringung eines Angehörigen mit eigenem Vermögen im Pflegeheim sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
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Unterhaltsaufwendungen für Kinder ohne Kindergeldanspruch
(Stand: 16.4.04)
Unterhaltsaufwendungen für Kinder ohne Kindergeldanspruch können Sie bis zu einer Höhe von 7.680 Euro pro Kalenderjahr absetzen.
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Mietverträge mit einem Unterhaltsberechtigten
(Stand: 19.3.04)
Schließen Sie einen Mietvertrag mit einem Unterhaltsberechtigten ab, kann dieser grundsätzlich steuerlich anerkannt werden und stellt keinen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts dar.
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Anrechnung des Entlassungsgelds
(Stand: 20.2.04)
Das Entlassungsgeld eines wehr- oder zivildienstleistenden Kindes wird den Einkünften und Bezügen des Kindes zugerechnet.
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Zustimmung zur gemeinsamen Steuerveranlagung
(Stand: 23.1.04)
Ein Ehegatte ist verpflichtet, einer vom anderen Ehegatten gewünschten gemeinsamen Veranlagung zur Einkommensteuer zuzustimmen.
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Änderungen auch für Familien
(Stand: 9.1.04)
Das Haushaltsbegleitgesetz 2004 bringt neben reduzierten Steuersätzen auch Änderungen, die speziell Ehepaare und Kinder betreffen.
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Einfachere Günstiger-Prüfung beim Kinderfreibetrag
(Stand: 9.1.04)
Eltern müssen die Höhe des Kindergeldanspruchs jetzt nur noch in Sonderfällen angeben.
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Kein Kindergeld während dem Grundwehrdienst
(Stand: 21.11.03)
Die Zeit des gesetzlichen Grundwehrdienstes gehört nicht zu den für die Zahlung von Kindergeld begünstigten Zeiträumen.
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Abzweigung des Kindergeldes an das Kind
(Stand: 26.9.03)
Das Kindergeld kann auch direkt an das Kind ausgezahlt werden.
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Geldschenkung gefährdet nicht das Kindergeld
(Stand: 29.8.03)
Eine Geldschenkung mit Zweckbestimmung kann nicht zu den Bezügen Ihrer Kinder gerechnet werden.
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