Sie können die Eigenheimzulage nicht nur für eine komplett neu hergestellte Wohnung, sondern auch für die Aufteilung einer alten Wohnung in mehrere neue, kleinere Wohungen erhalten.weiter »
Einen Anspruch auf die Kinderzulage haben Sie auch dann, wenn im ersten Jahr der Förderung nur für einzelne Monate vor Beginn der Nutzung ein Anspruch auf Kinderfreibeträge oder Kindergeld besteht.weiter »
Sind Sie Nutzungsberechtigter eines Grundstücks, so können Sie auch als dessen wirtschaftlicher Eigentümer gelten, womit ein Anspruch auf die Wohneigentumsförderung besteht.weiter »
Für die Abgrenzung zwischen Herstellungskosten und Renovierungskosten ist bei Renovierungsarbeiten an Wohnräumen eine deutliche Ausdehnung des Gebrauchswertes erforderlich.weiter »