Einkommensteuer - Immobilien

Vorweggenommene haushaltsnahe Dienstleistungen (Stand: 1.7.10)
Es wird immer wieder übersehen, dass die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerksleistungen einen bestehenden Haushalt am Leistungsort voraussetzt.weiter »
Erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2010 (Stand: 1.5.10)
Neben reinen Korrektur- und Reparaturmaßnahmen enthält der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums auch viele Änderungen, die praktische Bedeutung haben.weiter »
Investitionszulage hängt vom Besitzübergang ab (Stand: 1.5.10)
Nur wenn der tatsächliche Besitzübergang noch innerhalb des Förderzeitraumes liegt, besteht auch ein Anspruch auf die Investitionszulage.weiter »
Vorläufige Festsetzung der Grunderwerbsteuer (Stand: 1.4.10)
Die Grunderwerbsteuer auf der Grundlage von Grundbesitzwerten wird jetzt nur noch vorläufig festgesetzt.weiter »
Überkreuzvermietung nach Wohnungstausch (Stand: 1.4.10)
Ein Wohnungstausch mit dem Ziel, durch eine Überkreuzvermietung steuerliche Verluste zu produzieren, gilt als Gestaltungsmissbrauch.weiter »
Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben (Stand: 1.4.10)
Nach dem Wachstumsbeschleunigungsgesetzt liegt jetzt das zweite große Steuergesetz dieser Legislaturperiode vor.weiter »
Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen (Stand: 1.4.10)
Vom Bundesfinanzministerium kommt eine aktualisierte Fassung der Anwendungsrichtlinien zur steuerlichen Förderung von Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen.weiter »
Prozesskosten als Werbungskosten (Stand: 1.3.10)
Prozesskosten im Zusammenhang mit einer günstigeren Finanzierung des Mietobjekts sind ebenfalls Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung.weiter »
Privat genutzter Anbau berichtigt nicht zum Vorsteuerabzug (Stand: 1.2.10)
Ein privat genutzter Anbau an ein Betriebsgebäude, der sich räumlich vom übrigen Gebäude trennen lässt, kann nicht zum Betriebsvermögen gehören und berechtigt auch nicht zum Vorsteuerabzug.weiter »
Ungenutzter Steuervorteil aus Handwerkerleistungen verfällt (Stand: 1.1.10)
Wer den Steuervorteil nicht nutzen kann, erhält weder eine Auszahlung noch einen Rück- oder Vortrag auf andere Jahre.weiter »

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