Weil es mit den Leistungen eines Pflegeheims vergleichbar ist, zählt auch betreutes Wohnen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, für die der Steuerbonus in Anspruch genommen werden kann.weiter »
Für das Finanzgericht München sind die Wechselrichter einer Photovoltaik-Anlage keine Neben- oder Hilfsanlagen zur Stromerzeugung, weswegen der von ihnen verbrauchte Strom der Stromsteuer unterliegt.weiter »
Gegen die Auffassung der Finanzverwaltung ist der Bundesfinanzhof der Meinung, dass die Grenzen des Haushalts für den Steuerbonus nicht grundsätzlich an der Grundstücksgrenze enden.weiter »
Eine Vorfälligkeitsentschädigung aufgrund des Verkaufs einer vermieteten Immobilie zählt nicht zu den Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung.weiter »
Für die Aufteilung des Kaufpreises in die Anteile für Grund und Boden sowie für das Gebäude hat das Bundesfinanzministerium jetzt eine Arbeitshilfe veröffentlicht.weiter »