Einkommensteuer - Immobilien

Spekulationsgewinn bei Zweit- und Ferienwohnungen (Stand: 1.11.17)
Die Ausnahme von der zehnjährigen Spekulationsfrist für selbstgenutzte Immobilien gilt auch für Zweit- und Ferienwohnungen.weiter »
Förderung von Mieterstrom aus Solaranlagen (Stand: 1.11.17)
Der Gesetzgeber hat im Sommer einen Zuschuss für Mieterstrom aus Solaranlagen auf dem Hausdach beschlossen.weiter »
Grunderwerbsteuerfreibetrag für eine selbst genutzte Immobilie (Stand: 1.10.17)
Der Bundesrat hat die Einführung eines Freibetrags bei der Grunderwerbsteuer für eine selbst genutzte Immobilie vorgeschlagen.weiter »
Entschädigungszahlung ist nicht grunderwerbsteuerpflichtig (Stand: 1.9.17)
Auf eine zusammen mit dem Kaufpreis für ein Grundstück gezahlte Entschädigung für Durschneidungen und Baulasten auf anderen Grundstücken des Verkäufers fällt keine Grunderwerbsteuer an.weiter »
Erneuerung einer Einbauküche (Stand: 31.8.17)
Die Kosten für die Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung können ab 2017 nicht mehr sofort als Erhaltungsaufwand abgezogen werden.weiter »
Betriebliche Gebäudenutzung durch Nichteigentümer-Ehegatten (Stand: 1.8.17)
Ein Steuerzahler kann die AfA aus der betrieblichen Nutzung einer Immobilie, die seinem Ehegatten gehört, nur dann als Betriebsausgaben geltend machen, wenn er auch die Anschaffungskosten der Immobilie getragen hat.weiter »
Badrenovierung im Home Office (Stand: 1.6.17)
Die Ausgaben für die Renovierung eines Badezimmers in der als Home Office an den Arbeitgeber vermieteten Wohnung müssen im vorrangigen Interesse des Arbeitgebers liegen, um steuerlich abziehbar zu sein.weiter »
Vermietung eines Arbeitszimmers an den Auftraggeber (Stand: 1.5.17)
Die Vermietung eines häuslichen Arbeitszimmers an den Auftraggeber kann steuerlich doppelt negative Folgen haben, wenn die Vermietung ohne den Gewerbebetrieb nicht denkbar wäre.weiter »
Gemeinsame Nutzung eines Arbeitszimmers (Stand: 1.5.17)
Für ein gemeinsam genutztes häusliches Arbeitszimmer kann jeder Nutzer den vollen Höchstbetrag von 1.250 Euro steuerlich geltend machen.weiter »
Wechsel der AfA-Methode für ein Gebäude ist nicht zulässig (Stand: 1.4.17)
Bei einem Gebäude, das bisher degressiv abgeschrieben wurde, kann auch nach einer wesentlichen baulichen Erweiterung nicht zur linearen Abschreibung gewechselt werden.weiter »

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