Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Tageweise Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Stand: 1.10.05)
Arbeitnehmer können neben der Entfernungspauschale auch tagweise höhere Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel geltend machen.weiter »
Rückzahlung von Arbeitslohn (Stand: 1.10.05)
Wird zuviel bezahlter Arbeitslohn erst im nächsten Jahr zurückgezahlt, wirkt er sich auch erst im nächsten Jahr steuermindernd aus.weiter »
Abziehbarkeit von Rentenversicherungsbeiträgen (Stand: 1.10.05)
Zur Frage, ob Rentenversicherungsbeiträge vorweggenommene Werbungskosten sind, ergehen die Steuerbescheide inzwischen nur noch vorläufig.weiter »
Fahrtkosten eines Sehbehinderten (Stand: 1.9.05)
Nur Gehbehinderte dürfen die tatsächlichen Fahrtkosten statt der Entfernungspauschale als Werbungskosten ansetzen.weiter »
Werbungskostenpauschale und Betriebsausgaben (Stand: 1.9.05)
Der Werbungskostenpauschbetrag des Arbeitnehmers kann nicht neben Betriebsausgaben für eine gleichartige Tätigkeit als Freiberufler oder Unternehmer geltend gemacht werden.weiter »
Entfernungspauschale bei Arbeitgeber-Sammeltransport (Stand: 1.9.05)
Ein Arbeitnehmer kann für einen durch seinen Arbeitgeber organisierten und bezahlten Sammeltransport keine Entfernungspauschale geltend machen.weiter »
Werbungskosten während der Arbeitslosigkeit (Stand: 1.8.05)
Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer können vorweg entstandene Werbungskosten sein, wenn das Arbeitszimmer auch für die angestrebte Arbeit gebraucht wird.weiter »
Drei-Monats-Frist bei der Einsatzwechseltätigkeit (Stand: 1.8.05)
Das Bundesfinanzministerium hat einen Nichtanwendungserlass zugunsten der Arbeitnehmer erlassen: Die Drei-Monats-Frist gilt 2005 noch nicht.weiter »
Zinsersparnisse aus Arbeitgeberdarlehen (Stand: 1.7.05)
Zinsersparnisse aus einem Arbeitgeberdarlehen müssen nur dann als Sachbezug versteuert werden, wenn tatsächlich eine Ersparnis gegenüber marktüblichen Konditionen vorliegt.weiter »
Rentenversicherungsbeiträge als vorweggenommene Werbungskosten (Stand: 1.7.05)
Derzeit laufen mehrere Verfahren, die sich mit der Frage befassen, ob Beiträge zur Rentenversicherung als vorweggenommene Werbungskosten anzusehen sind. Ein Einspruch kann sich lohnen.weiter »

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