Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Reality-Show führt zu Arbeitslohn (Stand: 1.4.12)
Weil ein Superstar für seinen Gewinn ordentlich schuften muss, sieht der Bundesfinanzhof darin ein Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit, für das entsprechend Steuern fällig werden.weiter »
Abziehbarkeit der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (Stand: 1.4.12)
Beim Bundesverfassungsgericht ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig, die auf die volle Abziehbarkeit der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abzielt.weiter »
Steuerfreie Überlassung von Software (Stand: 1.4.12)
Eine rückwirkende Gesetzesänderung sorgt dafür, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern nun auch Software, Smartphones und Tablet-PCs steuerfrei überlassen können.weiter »
Automatische Datenlieferung an das Finanzamt (Stand: 1.3.12)
Eine ganze Reihe von Behörden und Institutionen melden automatisch Daten über die Steuerzahler an das Finanzamt.weiter »
Werbungskostenabzug für eine Arbeitsecke (Stand: 1.3.12)
Die Frage nach dem Werbungskostenabzug für einen nur teilweise als Arbeitszimmer genutzten Raum bleibt weiter umstritten.weiter »
Gesetz zum Abbau der kalten Progression (Stand: 1.3.12)
Wenn es der Bundesregierung gelingt, ihren Gesetzentwurf auch im Bundesrat durchzusetzen, werden in den nächsten beiden Jahren jeweils das steuerfreie Existenzminimum angehoben und der Tarifverlauf entsprechend angepasst.weiter »
Steuervorteil für Elektro-Dienstwagen geplant (Stand: 1.3.12)
Zukünftig soll bei Elektrofahrzeugen der Akku bei der Besteuerung der privaten Nutzung nicht mehr zum Listenpreis gerechnet werden.weiter »
Jägerprüfung nicht abziehbar (Stand: 1.3.12)
Der Jagdschein hat zu viel mit einem privaten Hobby zu tun, um die Kosten für die Jägerprüfung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend zu machen.weiter »
Arbeitgeber darf Smartphones und Software steuerfrei überlassen (Stand: 1.3.12)
Bald dürfen Arbeitnehmer auch Software, Tablets und andere Datenverarbeitungsgeräte ihres Arbeitgebers steuerfrei nutzen.weiter »
Maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte (Stand: 1.3.12)
Die Finanzverwaltung akzeptiert die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, dass ein Arbeitnehmer mit mehreren Tätigkeitsstätten maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte haben kann.weiter »

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