Der Bundesfinanzhof will jetzt Leistungen nicht mehr zum Vorsteuerabzug zulassen, wenn die Leistung von Anfang an für eine unentgeltliche Entnahme vorgesehen ist.weiter »
Solange die materiellen Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung erfüllt sind, kann auf die Beleg- und Buchnachweise ausnahmsweise auch verzichtet werden.weiter »
Findet wie im Fall einer pauschalierten Kündigungsentschädigung kein Leistungsaustausch statt, kann auch keine umsatzsteuerpflichtige Leistung vorliegen.weiter »