Auf für Rentenversicherungspflicht des Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG gilt die Regelung für GmbH-Geschäftsführer, sodass es auf die Verhältnisse bei der KG ankommt.weiter »
Ein gesellschaftsvertragliches Nutzungsverbot schließt die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs nicht aus. Ohne Nachweis, dass das Fahrzeug nicht privat genutzt wurde, gilt der Beweis des ersten Anscheins und damit die 1 %-Regelung.weiter »
Nach einer Rechtsprechungsänderung des Bundesfinanzhofs gilt die Gewerbesteuerbefreiung der Betriebskapitalgesellschaft auch für das Besitzpersonenunternehmen.weiter »
Ein Darlehen an den Gesellschafter, das nicht wesentlich von banküblichen Konditionen abweicht, führt nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.weiter »
Eine steuerlich nicht einwandfreie Abrechnung einer Kfz-Reparatur am Fahrzeug des GmbH-Geschäftsführers führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung durch verhinderte Vermögensmehrung.weiter »
Stellt das Finanzamt eine Verdeckte Gewinnausschüttung für eine umsatzsteuerpflichtige Leistung fest, so ist auch die Umsatzsteuer Teil der verdeckten Gewinnausschüttung.weiter »
Zu den Änderungen, die alle Steuerzahler betreffen, gehören Steuererhöhungen bei der Umsatz-, Versicherungs- und Einkommensteuer sowie die neue Steuer auf Biokraftstoffe.weiter »