Personal, Arbeit und Soziales

Nutzung von Firmenwagen mit der 1 %-Regelung (Stand: 31.5.18)
Auch besondere Konstellationen berücksichtigt das Bundesfinanzministerium in seinen Vorgaben für die Anwendung der 1 %-Regelung für einen Firmenwagen.weiter »
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit (Stand: 31.5.18)
Die Nutzung eines Firmenwagens für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit kann statt mit der monatlichen Pauschale auch einzeln bewertet werden.weiter »
Vorgaben beim Fahrtenbuch für Firmenwagen (Stand: 31.5.18)
Neben einem ordnungsgemäßen Fahrtenbuch sind noch weitere Vorgaben der Finanzverwaltung zu beachten, wenn der geldwerte Vorteil für einen Dienstwagen nach der tatsächlichen außerdienstlichen Nutzung bestimmt werden soll.weiter »
Überlassung von Firmenwagen an Arbeitnehmer (Stand: 30.5.18)
Das Bundesfinanzministerium hat ausführlich zur lohnsteuerlichen Behandlung eines Dienstwagens Stellung genommen.weiter »
Bruttolistenpreis eines Importfahrzeugs für die 1 %-Regelung (Stand: 1.5.18)
Für ein Importfahrzeug, das im Inland nicht baugleich verfügbar ist, muss der Bruttolistenpreis für die 1 %-Regelung geschätzt werden.weiter »
Lohnsteuerfragen zu E-Bikes und Fahrradleasing (Stand: 1.5.18)
Die Finanzverwaltung hat erklärt, was bei der Überlassung von Fahrrädern und Elektrorädern an Arbeitnehmer zu beachten ist, insbesondere beim Leasing und Laden von E-Bikes im Betrieb.weiter »
Rückstellungen für Altersteilzeit sind nicht zulässig (Stand: 1.4.18)
Ein Unternehmen darf keine Rückstellung für den tarifvertraglichen Anspruch auf Nachteilsausgleich zu den laufenden Altersteilzeitverträgen bilden.weiter »
Steuerpläne der neuen Regierungskoalition (Stand: 30.3.18)
Der Koalitionsvertrag liefert eine Vorschau auf die Maßnahmen, die die neu geschlossene Große Koalition im Steuerrecht plant.weiter »
Anrufungsauskunft klärt Lohnsteuerfragen (Stand: 28.2.18)
Lohnsteuerliche Zweifelsfragen beantwortet das Finanzamt Arbeitgebern und Arbeitnehmern mit einer gebührenfreien und verbindlichen Anrufungsauskunft.weiter »
Übertragung des Zeitwertkonto-Guthabens auf neuen Arbeitgeber (Stand: 4.1.18)
Das Guthaben auf einem Zeitwertkonto kann steuerfrei auf einen neuen Arbeitgeber übertragen werden, denn erst die spätere Auszahlung ist steuerpflichtiger Arbeitslohn.weiter »

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