Personal, Arbeit und Soziales

Zahlungen des Arbeitnehmers für Stellplatz beim Arbeitgeber (Stand: 22.1.24)
Mietet der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber einen Stellplatz für den Dienstwagen an, mindert die Miete den geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung des Dienstwagens.weiter »
Auszahlung der Energiepreispauschale durch den Arbeitgeber (Stand: 21.1.24)
Arbeitnehmer können nicht ihren Arbeitgeber auf Auszahlung der Energiepreispauschale verklagen, sondern müssen stattdessen eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgeben, um die Pauschale zu erhalten.weiter »
Beitragsbemessungsgrenzen 2024 (Stand: 16.1.24)
Die Beitragsbemessungsgrenzen und andere Sozialversicherungswerte steigen 2024 um rund 4 %, wobei der Anstieg im Osten wieder höher ausfällt als im Westen.weiter »
Sachbezugswerte für 2024 (Stand: 16.1.24)
Erneut macht sich die bis vor kurzem hohe Inflation in einem deutlichen Anstieg der Sachbezugswerte bemerkbar.weiter »
Ermittlung der Steueridentifikationsnummer für die Lohnsteuerbescheinigung (Stand: 15.1.24)
Ab 2023 fällt die eTIN weg, weshalb das Bundesfinanzministerium Hinweise zur Ermittlung der Steueridentifikationsnummer eines Arbeitnehmers für die Lohnsteuerbescheinigung gibt.weiter »
Grundlohn bei Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (Stand: 11.1.24)
Als Grundlohn für die Berechnung steuerfreier Zuschläge ist nicht der im jeweiligen Lohnzahlungszeitraum tatsächlich gezahlte, sondern der arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitslohn maßgeblich.weiter »
Was sich 2024 (bisher) geändert hat (Stand: 1.1.24)
Jeder Jahreswechsel bringt Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit sich. Der Großteil dieser Änderungen ist aber immer noch nicht vom Bundesrat verabschiedet.weiter »
Wachstumschancengesetz zum Teil in anderem Gesetz enthalten (Stand: 15.12.23)
Weil sich das Vermittlungsverfahren zum Wachstumschancengesetz bis 2024 hinziehen wird, haben Bundestag und Bundesrat unstreitige Teile des Gesetzes in das jetzt verabschiedete Kreditzweitmarktförderungsgesetz übernommen.weiter »
Insolvenzgeldumlage bleibt 2024 unverändert bei 0,06 % (Stand: 26.10.23)
Die Rücklagen sind ausreichend hoch, um auch 2024 den reduzierten Umlagesatz für die Insolvenzgeldumlage von 0,06 % fortzuführen.weiter »
Dokumentation von Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (Stand: 10.10.23)
Sofern klar ist, dass die Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit geleistet wurde und die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, ist eine ungenaue Dokumentation der Arbeitszeit nicht schädlich für die Steuerfreiheit der Zuschläge.weiter »

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