Existenzgründer

Wesentliche Erweiterung als Existenzgründung (Stand: 1.8.05)
Auch eine wesentliche Erweiterung des bestehenden Betriebs gilt bei der Bildung von Ansparabschreibungen als Existenzgründung.weiter »
Erleichterte GmbH-Gründung vorerst vertagt (Stand: 1.7.05)
Eine vereinfachte GmbH-Gründung wird nun wohl doch erst im nächsten Jahr oder sogar noch später Realität.weiter »
Billigere GmbH-Gründung ab 2006? (Stand: 3.6.05)
Die Bundesregierung beabsichtigt, zum 1. Januar 2006 das Mindeststammkapital für eine GmbH von derzeit 25.000 Euro auf 10.000 Euro herabzusetzen.weiter »
Formular EÜR ist wieder da (Stand: 29.4.05)
Sehr zum Verdruss von Steuerberatern und Unternehmern verlangt die Finanzverwaltung nun wieder die Abgabe des Formulars EÜR für 2005.weiter »
Vereinfachter Nachweis der Liebhaberei (Stand: 25.3.05)
Ein Urteil des Bundesfinanzhofs ermöglicht dem Finanzamt nun, allein aufgrund langjähriger Verluste Liebhaberei zu unterstellen.weiter »
Auch Entwickler von Anwendungssoftware sind Freiberufler (Stand: 28.1.05)
Der Bundesfinanzhof hat nach über 15 Jahren seine Rechtsprechung geändert: Jetzt können nicht nur Entwickler von Systemsoftware Freiberufler sein, sondern auch Entwickler von Anwendungssoftware.weiter »
Ansparabschreibung: Keine Sammelrücklage zulässig (Stand: 24.12.04)
Die für eine Ansparabschreibung erforderliche Rücklage müssen Sie für jede geplante Investition einzeln bilden - eine Sammelrücklage ist gemäß der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht zulässig.weiter »
Neues Investitionszulagengesetz 2005 gilt (Stand: 24.12.04)
Die bisherige Investitionsförderung durch das Investitionszulagengesetz 1999 ist ausgelaufen. Jetzt gilt das Investitionszulagengesetz 2005, das gegenüber seinem Vorgänger einige wichtige Änderungen enthält.weiter »
Sonderregelung für die neuen Bundesländer verlängert (Stand: 12.11.04)
Die Sonderregelung bei der Ist-Versteuerung für die neuen Bundesländer wurde um zwei Jahre bis Ende 2006 verlängert.weiter »
Pause beim Steuerformular EÜR (Stand: 12.11.04)
Für 2004 verzichtet die Steuerverwaltung auf die Abgabe des Formulars EÜR bei Unternehmen, die mit der Einnahme-Überschuss-Rechnung arbeiten.weiter »

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