Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Steuerentlastungsgesetz 2022
Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 werden die meisten der steuerlichen Entlastungen umgesetzt, die die Regierung im Februar in zwei Entlastungspaketen beschlossen hatte.
Müll und Abwasser sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen
Müllabfuhr und Abwasserentsorgung durch die Kommune erfüllen nicht die Voraussetzungen einer haushaltsnahmen Dienstleistung.
Kindergeld für ein langfristig erkranktes Kind
Trotz ernsthafter Absicht, die Ausbildung baldmöglichst fortzusetzen, kann der ausbildungsbedingte Kindergeldanspruch für ein langfristig erkranktes Kind wegfallen.
Renten steigen 2022 deutlich
Durch die anstehende deutliche Rentensteigerung werden erneut viele Rentner erstmals eine Steuererklärung abgeben müssen.
Entlastung für gestiegene Energiekosten
Die Ampelkoalition hat ein weiteres Entlastungspaket beschlossen, das auch einen Steuerrabatt von 300 Euro für Arbeitnehmer und Selbstständige vorsieht.
Kosten des Insolvenzverwalters keine außergewöhnliche Belastung
Die Vergütung des Insolvenzverwalters im Rahmen einer Privatinsolvenz sind nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich abziehbar.
Steuerliche Einstufung von Gold-Wertpapieren
Im Gegensatz zu Goldzertifikaten können ETF-Goldfonds nicht nach einer Spekulationsfrist von einem Jahr steuerfrei verkauft werden.
Bundesregierung beschließt rückwirkende Steuererleichterungen
Der Koalitionsausschuss hat sich vor dem Hintergrund der stark steigenden Preise für Energie auf mehrere Entlastungsschritte verständigt, die nun auf den Weg gebracht werden.
Freibetrag für Bonusleistungen der Krankenversicherung
Zur Vereinfachung gewährt der Fiskus einen Freibetrag von 150 Euro, bis zu dessen Höhe Prämienzahlungen und Bonusleistungen der Krankenversicherung nicht als Beitragsrückerstattung gelten.
Überblick der Änderungen für 2022
Auch ohne großes Jahressteuergesetz im letzten Jahr hat sich zum Jahreswechsel wieder einiges geändert im Steuerrecht.

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