Steuerverwaltung und Steuerprüfungen
Zahlungen per Scheck müssen künftig drei Tage früher als bisher beim Finanzamt sein.
Für die steuerliche Berücksichtigung einer Laser-Augenoperation als außergewöhnliche Belastung ist kein amtsärztliches Attest mehr nötig.
Der Bundesfinanzhof lässt Steuererklärungen auch auf einem kopierten Formular zu.
Nach Ansicht des Finanzgerichts Baden-Württemberg darf das Finanzamt schwere Geländewagen nicht einfach rückwirkend nach Hubraum statt nach Gewicht besteuern.
Die auf Veräußerungsgewinne fällige Kirchensteuer kann aus Billigkeitsgründen erlassen werden.
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