Steuerverwaltung und Steuerprüfungen
Erneut prognostiziert die aktuellste Steuerschätzung Mehreinnahmen für die öffentlichen Haushalte.
Schon ab 2014 sind die Zinsen für Nachzahlungen und Aussetzungen nach Überzeugung des Finanzgerichts Münster verfassungswidrig hoch.
Das Bundesfinanzministerium bereitet derzeit eine überarbeitete Fassung der Buchführungsregeln (GoBD) vor.
Die Bundesregierung hält die Höhe der Nachzahlungszinsen weiterhin für verfassungskonform und plant derzeit keine Änderung des Zinssatzes.
Im ersten Halbjahr 2018 haben allein die Bundesländer einen Überschuss von 15 Milliarden Euro aus ihren Steuereinnahmen erwirtschaftet.
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